Katholing Bauplan GmbH - EU-Zulassung für Lebensmittel verarbeitende Betriebe

EU – Zulassung für Lebensmittel verarbeitende Betriebe

Im Zuge der Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an das EU-Recht gewinnt die Überwachungspraxis der Lebensmittelaufsichtsämter sowie der zuständigen Veterinäre verstärkt an Bedeutung.

Besonders bei den Betriebsarten

  • Kühl- oder Gefrierhäuser
  • Umpackbetriebe
  • Schlachtbetriebe
  • Zerlegungsbetriebe
  • Verarbeitungsbetriebe
  • Milch- und Milcherzeugnisbetriebe
  • Fischereierzeugnis- und Muschelbetriebe

bestehen abhängig vom Volumen und dem Vertriebsweg teilweise eindeutige, gesetzliche Regelungen (EU-Richtlinien, die in deutsches nationales Recht überführt wurden), die eine EG / EU-Zulassung in Form von den entsprechenden Richtlinien zwingend vorschreiben.

Eine wichtige Leistung der Katholing-Bauplan GmbH ist die Bearbeitung des EU-Zulassungsverfahrens. In dem aufwendigen Antrag- und Abnahmeverfahren gilt es den Nachweis zu führen, daß im Betrieb die Einhaltung der Lebensmittelhygieneverordnung gewährleistet ist. Zusammen mit dem Auftraggeber werden die dafür notwendigen Pläne, Schemeta, Betriebs- und Arbeitsanweisungen erarbeitet. Die baulichen Maßnahmen bilden dabei die Grundlage für die Zertifizierung.

Damit das Zulassungsverfahren nicht ein Experiment mit ungewissem Ausgang wird, können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir sind aktuell eines der wenigen Büros, die die Kompetenz und die Erfahrung mit der EU-Zulassung für lebensmittelverarbeitende Betriebe haben. Zudem verfügen wir über wertvolle Kontakte in den entsprechenden Behörden der Bundesländer und Bezirke.